TSV 1861 Nördlingen e.V.
Wir laden satzungsgemäß alle Mitglieder unseres Vereins zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Dienstag, 20. September 2022, um 19.30 Uhr
In der Sommer-Halle im Ochsenzwinger
herzlich ein.
Tagesordnung:
Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden
- Finanzbericht des 2. Vorsitzenden
- Bericht des Rechnungsprüfers
- Satzungsänderung*
- Entlastung der Vorstandschaft
- Grußwort Oberbürgermeister Wittner
- Wahlen
- Anträge
- Sonstiges
*§12a Abs.2 unserer Satzung soll künftig wie folgt lauten:
Sämtliche Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung bis zum Höchstbetrag gemäß §3 Nr. 26a EStG erhalten.
- 12 Abs. 2 lautete bisher:
Sämtliche Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung von bis zu 720,00 € im Jahr (§3 Nr. 26 AESTG) erhalten.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen satzungsgemäß
schriftlich sieben Tage vorher bei der Vorstandschaft eingereicht werden.
Die Vorstandschaft