TSV 1861 Nördlingen e.V.

Wir laden satzungsgemäß alle Mitglieder unseres Vereins zur ordentlichen Mitgliederversammlung am

Dienstag, 20. September 2022, um 19.30 Uhr

In der Sommer-Halle im Ochsenzwinger

herzlich ein.

Tagesordnung:

Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden

  1. Finanzbericht des 2. Vorsitzenden
  2. Bericht des Rechnungsprüfers
  3. Satzungsänderung*
  4. Entlastung der Vorstandschaft
  5. Grußwort Oberbürgermeister Wittner
  6. Wahlen
  7. Anträge
  8. Sonstiges

*§12a Abs.2 unserer Satzung soll künftig wie folgt lauten:

Sämtliche Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung bis zum Höchstbetrag gemäß §3 Nr. 26a EStG erhalten.

  • 12 Abs. 2 lautete bisher:

Sämtliche Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung von bis zu 720,00 € im Jahr (§3 Nr. 26 AESTG) erhalten.

 

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen satzungsgemäß

schriftlich sieben Tage vorher bei der Vorstandschaft eingereicht werden.

 

Die Vorstandschaft